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Pflegefachperson

Pflegefachperson (m/w/d)

Bei der generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann stehen wir als Partner mit über 25-jähriger Erfahrung in der Pflegeausbildung zur Seite. Unser Ziel ist eine fundierte und praxisnahe Vermittlung der beruflichen Kompetenzen auf einem hohen Niveau.

Du hast Möglichkeit, die Ausbildung am DRK Krankenhaus Chemnitz-Rabenstein und am DRK Krankenhaus Lichtenstein zu absolvieren. Darüber hinaus können Sie sich bei den Partnern des Bildungszentrums Pflege am DRK Krankenhaus Chemnitz-Rabenstein bewerben, die ebenso die theoretische Ausbildung in unserem Bildungszentrum umsetzen lassen.

Gern unterstützen wir bei der Vermittlung der Unterlagen.

Die Ausbildung

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann vereint seit Anfang 2020 die Berufe Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie die Altenpflege miteinander.

  • Beginn jährlich am 1. September
  • Dauer 3 Jahre
  • Monatliche Ausbildungsvergütung
  • Wechsel zwischen theoretischer (2100 Std.) & praktischer Ausbildung (2500 Std.)
  • Theorie: Bildungszentrum Pflege am DRK Krankenhaus Chemnitz-Rabenstein
  • Einsatzorte: Krankenhaus, ambulanter Pflegedienst, Pflegeheim, Rehabilitationseinrichtung, Kinderklinik, Psychiatrie, Ambulanzen
  • Keine Zahlung von Schulgeld
  • 1. Ausbildungsjahr 1.191 € 
  • 2. Ausbildungsjahr 1.252 €
  • 3. Ausbildungsjahr 1.353 € 

Voraussetzungen

Um die Ausbildung zur Pflegefachperson (m/w/d) beginnen zu können, gelten folgende Voraussetzungen.

Du bist im Besitz eines mindestens mittleren Schulabschlusses oder eines anderen gleichwertig anerkannten Abschlusses

oder

Du bist im Besitz eines Hauptschulabschlusses oder eines anderen gleichwertig anerkannten Abschlusses, sofern

  1. eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
  2. ein staatlich anerkannter oder staatlich geprüfter Berufsabschluss in einem landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferberuf in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer,
  3. eine bis zum 1. Januar 2020 begonnene, erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder
  4. eine auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes in seiner Fassung von 1985 erteilte Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer

nachgewiesen wird.

oder

Du bist im Besitz eines erfolgreichen Abschlusses einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schuldbildung.

Allgemeine Voraussetzungen

Unabhängig von deinem Schulabschluss sind folgende Allgemeine Voraussetzungen zu beachten.
  • gute bis sehr gute Leistungen
  • ein Pflegepraktikum (mind. 1 Woche) in einer Gesundheitseinrichtungen
  • Mindestalter 16 Jahre

Ansprechpartner

DRK Gemeinnützige Krankenhaus GmbH Sachsen

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